Führerscheinfreie KFZ als praktische Hilfsmittel

Kraftfahrzeuge mit einer Zulassung als „Sonderkraftfahrzeug Krankenfahrstuhl“ dürfen ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Dies ist, inklusive der erlaubten Geschwindigkeiten, in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt. Kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle dürfen demnach mit bis zu 25km/h geführt werden (§76 FeV). Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle dürfen mit bis 15km/h geführt werden (§4 FeV) Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht 2001 höchstrichterlich entschieden, Menschen mit und ohne Behinderung dürfen gleichermaßen motorisierte Krankenfahrstühle ohne zusätzliche Fahrerlaubnis führen. (BVerG 3 C 39.01)

Warum sehen unsere Krankenfahrstühle aus wie PKW?

Es gibt zwar Richtlinien, die einen Krankenfahrstuhl technisch definieren, um ihn z.B. von einem PKW zu unterscheiden (Gewicht, Sitzanzahl usw.). Es bestehen aber alle optischen Gestaltungsfreiheiten; der Krankenfahrstuhl darf wie ein PKW aussehen. Fahrerlaubnisfreies Fahren im PKW-ähnlichen Fahrzeug ist in Deutschland also rechtens, sofern das Kraftfahrzeug amtlich als Krankenfahrstuhl zugelassen ist.
 

Unsere führerscheinfreien Fahrzeuge sind immer ein Gebrauchtfahrzeug mit einer Erstzulassung vor 09/2002.

Leider durften kraftstoffbetriebene Krankenfahrstühle, die wie ein PKW anmuten, nur bis August 2002 als Neufahrzeuge zugelassen werden. Weil diese Fahrzeuge jedoch einen Bestandschutz genießen (laut Bestandsschutzrecht FeV §76), dürfen sie weiterhin am Verkehr teilnehmen; über 08/2002 hinaus. Wir haben uns daher darauf spezialisiert diese Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten.

1 bis 3 (von insgesamt 3)

Warum ein Krankenfahrstuhl?

Die Zulassung als Krankenfahrstuhl bietet entgegen dem ersten Anschein viele Vorteile. Sie können ihn nicht nur führerscheinfrei im öffentlichen Verkehr nutzen, sie zahlen außerdem keine KFZ Steuer und nur einen geringen Betrag für die Versicherung. 

Ist ein Krankenfahrstuhl Alltagstauglich?

Wurde ein Krankenfahrstuhl erstmals vor Juni 1999 in den Verkehr gebracht, ist er sogar noch mit zwei Sitzen ausgestattet. Etliche der damals zugelassenen Modelle bieten mit geräumigen Kofferräumen auch Platz für größere Einkäufe und sonstige Utensilien. Wir haben uns auf die praxistauglichsten Fahrzeuge spezialisiert. Sie können also entspannt und wie gewohnt Ihrem Alltag nachgehen. Zudem ist die Bedienung sprichwörtlich kinderleicht. Zum Anfahren wird der Ganghebel entweder auf Vorwärts oder auf Rückwärts gestellt; jegliches weiteres Schalten entfällt. Mit Gas- und Bremspedal beschleunigen und bremsen Sie das Fahrzeug wie ein Auto. Die Fußbedienung kann bei Bedarf auch auf Handbetrieb umgestellt werde.

Was ist möglich bei Ausstattung und Farbe?

Bei der Ausstattung sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Schier unzählige Zusatzoptionen sind möglich, unter anderem der Einbau einer Standheizung, Rückfahrkamera, Einparkhilfe und vieles mehr.

Auch optisch, zum Beispiel bei der Lackierung, sind viele Anpassungen möglich. Wegen des inzwischen hohen Alters der Fahrzeuge erfährt jedes von uns verkaufte KFZ eine sehr gründliche Generalüberholung. In allen technischen und optischen Bereichen bereitet unser erfahrenes Fachpersonal die Fahrzeuge sorgfältig auf. Auf diese Markenleistung bieten wir ein Jahr Gewährleistung. Natürlich kümmern wir uns auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit um Ihr Fahrzeug. Wir verfügen über ein großes, gut sortiertes Ersatzteillager und bieten Ihnen eine sichere Ersatzteilversorgung auf Jahre hinaus.